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Domotik-Bonus 2025: Leitfaden zu den Förderungen für Senioren und Menschen mit Behinderung

Autore: Francesco Zinghinì | Data: 24 Novembre 2025

In einem Italien, das altert, aber tief in der Tradition der familiären Pflege verwurzelt bleibt, erweist sich die Technologie als ein fundamentaler Verbündeter. Die assistive Haustechnik, auch Domotik genannt, tritt als innovative Lösung hervor, um die Autonomie von Senioren und Menschen mit Behinderung direkt in den eigenen vier Wänden zu unterstützen. Dieser Ansatz verbindet die mediterrane Kultur der häuslichen Pflege mit modernsten Technologien und verbessert so die Sicherheit und Lebensqualität. Steuerliche Anreize, wie der Domotik-Bonus, spielen eine entscheidende Rolle dabei, diese Technologien zugänglicher zu machen und eine positive Veränderung des Alltags für die schwächsten Menschen und ihre Familien zu erleichtern.

Die gesetzliche Entwicklung für 2025 hat die Landschaft der Förderungen neu definiert. Während einerseits bestimmte Automatisierungsmaßnahmen nicht mehr unter den Bonus für den Abbau architektonischer Barrieren fallen, festigen sich andererseits Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Energieeffizienz. Das Verständnis der Unterschiede und der verfügbaren Möglichkeiten ist für jeden unerlässlich, der sein Zuhause zu einem sichereren, komfortableren und unabhängigeren Ort machen möchte. Dieser Artikel bietet einen umfassenden und aktuellen Leitfaden zu den Steuerboni für die assistive Haustechnik, mit einem Fokus auf die Neuerungen und Verfahren für 2025.

Assistive Haustechnik: eine Brücke zwischen Tradition und Innovation

Die assistive Haustechnik, oder Gerontechnologie, stellt die Anwendung von Technologien zur Hausautomation im Dienste von Menschen mit eingeschränkter Autonomie dar. Es handelt sich nicht um einfache technologische Gadgets, sondern um ein integriertes System, das darauf abzielt, die Sicherheit, Unabhängigkeit und den Komfort von Senioren und Menschen mit Behinderung zu verbessern. In einem kulturellen Kontext wie dem italienischen, in dem die Familie und die Pflege der Angehörigen zu Hause tief verwurzelte Werte darstellen, bietet diese Technologie eine konkrete Antwort auf die Herausforderungen, die die alternde Bevölkerung mit sich bringt. Sie ermöglicht es den Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, den Umzug in Pflegeeinrichtungen zu verzögern oder zu vermeiden und die Pflegebelastung für die Familienangehörigen zu verringern.

Die Lösungen reichen von einfachen Systemen bis hin zu komplexen Installationen. Sie umfassen die automatisierte Steuerung von Lichtern, Rollläden und Türen bis hin zu Umgebungssensoren, die Gaslecks oder Überschwemmungen erkennen. Besonders relevant sind Geräte zur persönlichen Sicherheit, wie Sturzsensoren für Senioren und Telemedizin-Systeme, die Vitalparameter aus der Ferne überwachen. Diese Werkzeuge erhöhen nicht nur die Autonomie des Einzelnen, sondern bieten auch den Pflegekräften Sicherheit, die die Situation über Apps auf Smartphones oder Tablets fernüberwachen können.

Domotik-Bonus 2025: Was sich ändert und wie er funktioniert

Mit dem Jahr 2025 wurde der Rahmen der Anreize für die Haustechnik neu geordnet. Die Hauptförderung ist nun in den Ökobonus integriert und konzentriert sich auf die Energieeffizienz. Der „Domotik-Bonus“ fördert die Installation von Gebäudeautomationssystemen zur Fernsteuerung von Heizungs-, Klima- und Warmwasseranlagen. Das Ziel ist es, den Verbrauch zu optimieren und Verschwendung zu reduzieren, indem Komfort und Nachhaltigkeit kombiniert werden.

Der IRPEF-Steuerabzug für 2025 ist auf 50 % für Erstwohnsitze und 36 % für Zweitwohnsitze festgelegt. Diese Sätze werden im Zweijahreszeitraum 2026-2027 weiter auf 36 % bzw. 30 % gesenkt. Um den Bonus in Anspruch nehmen zu können, müssen die installierten Anlagen die Überwachung des Energieverbrauchs und die Fernsteuerung ermöglichen und dabei spezifische technische Standards wie die Klasse B der Norm EN 15232 erfüllen. Die förderfähigen Ausgaben umfassen die Lieferung und Installation der Geräte, die notwendigen Maurer- und Elektroarbeiten sowie die Honorare für Fachleute. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kauf von Smartphones, Tablets und Computern, die zur Steuerung verwendet werden, nicht abzugsfähig ist.

Der Bonus für den Abbau architektonischer Barrieren und die Domotik

Bis Ende 2023 umfasste der Bonus für den Abbau architektonischer Barrieren in Höhe von 75 % auch Automatisierungsmaßnahmen für Anlagen (wie Rollläden, Türen, Fenster), die darauf abzielten, die Mobilität von Menschen mit schweren Behinderungen zu fördern. Ab dem 1. Januar 2024 wurde der Geltungsbereich dieses Bonus jedoch eingeschränkt. Für 2025 wird die 75%ige Förderung bestätigt, gilt aber hauptsächlich für spezifische Maßnahmen wie die Installation von Treppen, Rampen, Aufzügen, Treppenliften und Hebebühnen.

Automatisierungs- und Domotik-Maßnahmen wurden aus den neuen Projekten, die vom 75%-Bonus profitieren, ausgeschlossen. Es gibt eine Schutzklausel für Arbeiten, die vor dem 30. Dezember 2023 begonnen wurden und die Domotik noch einschließen können, wenn sie im ursprünglichen Projekt vorgesehen war. Für neue Maßnahmen ist es daher entscheidend, Alternativen zu prüfen, wie den Renovierungsbonus, der ab 2025 einen Steuerabzug von 36 % auf maximal 48.000 Euro für Arbeiten zur Beseitigung architektonischer Barrieren, einschließlich einiger Domotik-Systeme, vorsieht.

Praktische Beispiele für assistive Haustechnik

Stellen wir uns das Leben eines alleinlebenden älteren Menschen vor. Eine der größten Ängste ist es, nachts zu stürzen. Dank eines Systems für smarte Beleuchtung schalten sich die Lichter automatisch mit gedämpfter Intensität ein, wenn Sensoren eine Bewegung erkennen. Sie beleuchten den Weg zum Badezimmer und reduzieren das Unfallrisiko drastisch. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie die Haustechnik die Sicherheit konkret verbessern kann.

Ein weiteres Szenario betrifft die Verwaltung der medikamentösen Therapie. Ein intelligenter Medikamentenspender kann so programmiert werden, dass er die richtigen Pillen zur richtigen Zeit ausgibt und eine Benachrichtigung an einen Familienangehörigen oder eine Pflegekraft sendet, wenn die Dosis nicht entnommen wird. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität stellt die Möglichkeit, Rollläden, Fenster, Heizung und sogar Haushaltsgeräte per Sprachbefehl oder über eine einzige Schnittstelle auf einem Tablet zu steuern, einen unschätzbaren Gewinn an Autonomie dar. Diese Systeme erleichtern nicht nur die täglichen Handlungen, sondern tragen auch dazu bei, das Selbstwertgefühl zu stärken und das Gefühl der Abhängigkeit zu verringern.

Wie man die Förderungen beantragt

Um die Steuerboni in Anspruch zu nehmen, muss ein genaues Verfahren befolgt werden. Der erste Schritt besteht darin, sicherzustellen, dass die Maßnahme den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für den Domotik-Bonus im Rahmen des Ökobonus ist es entscheidend, dass die Installation von Fachleuten durchgeführt wird und die technische Dokumentation ausgestellt wird, die die Verbesserung der Energieeffizienz bescheinigt. Die Zahlungen müssen nachvollziehbar sein und per „sprechender“ Bank- oder Postüberweisung erfolgen, die den Verwendungszweck, die Steuernummer des Begünstigten des Abzugs und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer des Zahlungsempfängers enthalten muss.

Innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten ist es obligatorisch, die Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen telematisch an die ENEA (Nationale Agentur für neue Technologien, Energie und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung) zu senden. Diese Mitteilung ist unerlässlich, um den Steuerabzug in Anspruch nehmen zu können, der in 10 gleichen Jahresraten in der Steuererklärung aufgeteilt wird. Die Aufbewahrung aller Unterlagen, einschließlich Rechnungen, Überweisungsbelege und der Bescheinigung des Technikers, ist bei eventuellen Kontrollen durch die Finanzbehörde von entscheidender Bedeutung.

Schlussfolgerungen

Die assistive Haustechnik stellt eine außergewöhnliche Gelegenheit dar, den traditionellen Wert der Familienpflege mit den Anforderungen einer modernen und technologisch fortschrittlichen Gesellschaft in Einklang zu bringen. Sie bietet konkrete Lösungen zur Verbesserung der Autonomie, Sicherheit und Lebensqualität von Senioren und Menschen mit Behinderung, sodass sie länger und unbeschwerter in ihren eigenen vier Wänden leben können. Die steuerlichen Anreize für 2025 bleiben, obwohl sie neu gestaltet wurden, ein wichtiges Instrument zur Förderung der Verbreitung dieser Technologien. Heute in ein intelligentes Zuhause zu investieren bedeutet, in eine inklusivere und nachhaltigere Zukunft zu investieren, in der die Technologie im Dienste des Wohlbefindens der Menschen steht. Ein tiefes Verständnis der verfügbaren Förderungen und eine sorgfältige Planung der Maßnahmen sind der erste Schritt, um das eigene Zuhause in eine sicherere und komfortablere Umgebung für sich und seine Lieben zu verwandeln.

Häufig gestellte Fragen

Welche sind die wichtigsten Boni für die Installation von assistiver Haustechnik in Italien?

Der Hauptanreiz ist der **Bonus für den Abbau architektonischer Barrieren**, der einen Steuerabzug von 75 % für Ausgaben vorsieht, die bis zum 31. Dezember 2025 für die Beseitigung physischer Hindernisse getätigt werden. Obwohl der Bonus seit 2024 hauptsächlich auf Maßnahmen wie Treppen, Rampen und Aufzüge beschränkt ist, umfasst er weiterhin die damit verbundenen Automatisierungssysteme (Domotik). Zusätzlich können für den Kauf von technischen und informatischen Hilfsmitteln, die die Autonomie fördern, die **ermäßigte Mehrwertsteuer von 4 %** und ein **IRPEF-Abzug von 19 %** für bestimmte Gesundheits- und Pflegeausgaben in Anspruch genommen werden.

Wer hat Anspruch auf diese Förderungen?

Der **75%ige Bonus für den Abbau architektonischer Barrieren** kann von Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften beantragt werden, unabhängig davon, ob eine Person mit Behinderung in der Immobilie lebt. Für die **ermäßigte Mehrwertsteuer von 4 %** und den **IRPEF-Abzug von 19 %** muss der Begünstigte eine Person mit einer anerkannten Behinderung gemäß dem Gesetz 104/1992 oder mit einer dauerhaften funktionellen Invalidität sein. Die erforderlichen Unterlagen umfassen eine Invaliditätsbescheinigung und für einige Hilfsmittel eine ärztliche Verschreibung, die den funktionellen Zusammenhang zwischen dem Gerät und der Beeinträchtigung bescheinigt.

Welche Arten von Domotik-Technologien fallen unter den Bonus?

Unter den Bonus für den Abbau architektonischer Barrieren fallen speziell Automatisierungsanlagen zur Beseitigung von Hindernissen. Dies umfasst Systeme zur Steuerung von Aufzügen, Treppenliften, Hebebühnen und in einigen Fällen die Automatisierung von Türen und Fenstern, wenn sie für die Hauptmaßnahme funktional sind. Für die 4%ige Mehrwertsteuer und den 19%igen Abzug ist das Spektrum breiter und umfasst technische und informatische Hilfsmittel wie Computer, Modems und Umgebungssteuerungssysteme, die die Kommunikation, Selbstständigkeit und Integration erleichtern.

Wie funktioniert der 75%ige Steuerabzug genau?

Der Abzug von 75 % der getätigten Ausgaben wird auf **5 jährliche Raten** in gleicher Höhe aufgeteilt, die von der Bruttosteuer (IRPEF) bei der Steuererklärung abgezogen werden. Es gibt maximale Ausgabengrenzen, die je nach Gebäudetyp variieren: 50.000 Euro für Einfamilienhäuser, 40.000 Euro pro Einheit in Eigentumswohnungen mit bis zu 8 Wohnungen und 30.000 Euro pro Einheit in Eigentumswohnungen mit mehr als 8 Wohnungen. Aufgrund jüngster Vorschriften wurden die Optionen des Rechnungsrabatts und der Kreditabtretung stark eingeschränkt.

Gibt es einen spezifischen „Domotik-Bonus“ neben dem für architektonische Barrieren?

Ja, es gibt einen **Domotik-Bonus**, der jedoch an die Energieeffizienz und nicht an die Assistenz gebunden ist. Dieser Anreiz, der Teil des Ökobonus ist, bietet einen Steuerabzug für die Installation von *Gebäudeautomationssystemen* zur Fernsteuerung von Heizungs-, Klima- und Warmwasseranlagen. Für 2025 beträgt der Abzug 50 % für Erstwohnsitze und 36 % für Zweitwohnsitze. Es ist wichtig, diesen auf Energieeinsparungen ausgerichteten Bonus nicht mit den Förderungen für den Abbau architektonischer Barrieren zu verwechseln.