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Drittsicherheitengeber: Risiken und Vorteile der Immobiliensicherheit

Autore: Francesco Zinghinì | Data: 5 Dicembre 2025

Der Kauf eines Hauses ist ein grundlegender Schritt, aber der Weg zur Hypothek kann sich oft als komplex erweisen. Banken verlangen solide Sicherheiten, die nicht jeder, insbesondere jüngere Menschen oder Personen mit atypischen Arbeitsverhältnissen, bieten kann. In diesem Szenario tritt eine ebenso traditionelle wie aktuelle Figur auf: der Drittsicherheitengeber. Dabei handelt es sich um eine Person, die aus einem Vertrauensverhältnis heraus eine eigene Immobilie als Sicherheit für die Schuld eines anderen, meist eines Kindes oder Verwandten, anbietet. Diese großzügige Geste öffnet die Tür zum Kredit, bringt aber auch klare Verantwortlichkeiten mit sich, die man vor einer so wichtigen Entscheidung genau kennen sollte.

Diese Figur, die im italienischen Zivilgesetzbuch geregelt ist, schlägt eine Brücke zwischen der mediterranen Tradition der familiären Unterstützung und den Anforderungen eines sich ständig weiterentwickelnden Immobilien- und Kreditmarktes. Zu verstehen, wer der Drittsicherheitengeber ist, was er tut und welche Risiken er eingeht, ist entscheidend, um einen Vertrauensakt in eine sichere und bewusste Chance für alle Beteiligten zu verwandeln: den Schuldner, die Bank und natürlich den Sicherungsgeber.

Wer ist der Drittsicherheitengeber

Der Drittsicherheitengeber ist eine Person, die, obwohl sie nicht der Hauptschuldner ist, der Eintragung einer Hypothek auf eine eigene Immobilie zur Absicherung eines auf eine andere Person lautenden Darlehens zustimmt. Seine Rolle wird durch die Artikel 2868 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches geregelt. In der Praxis unterzeichnet er nicht den Darlehensvertrag und ist nicht zur Zahlung der monatlichen Raten verpflichtet; seine Rolle beschränkt sich darauf, sein Eigentum als Schutzschild für die Bank zu „verleihen“. Sollte der Darlehensnehmer zahlungsunfähig werden, kann das Kreditinstitut auf die als Sicherheit angebotene Immobilie zurückgreifen. Dieser Eingriff ist entscheidend, wenn die Sicherheiten des Antragstellers von der Bank als nicht ausreichend erachtet werden, und ermöglicht so die Gewährung einer Finanzierung, die andernfalls verweigert würde.

Unterschied zwischen Drittsicherheitengeber und Bürge: eine entscheidende Abgrenzung

Oft wird der Drittsicherheitengeber mit dem Bürgen verwechselt, aber die beiden Figuren weisen wesentliche Unterschiede auf. Die entscheidende Unterscheidung liegt in der Art der Haftung. Der Drittsicherheitengeber bietet eine dingliche Sicherheit und beschränkt seine Haftung ausschließlich auf den Wert der verpfändeten Immobilie. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann die Bank nur auf dieses spezifische Gut zugreifen. Der Bürge hingegen leistet eine persönliche Sicherheit. Das bedeutet, dass er mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen unbeschränkt für die Schuld haftet. Seine Haftung ist daher weitaus umfassender und potenziell riskanter als die des Drittsicherheitengebers.

Warum man auf diese Figur zurückgreift: zwischen Tradition und Innovation

Die Entscheidung, einen Drittsicherheitengeber einzubeziehen, hat ihre Wurzeln in der mediterranen Kultur der gegenseitigen familiären Unterstützung. Es ist eine Geste, die Tradition und Innovation verbindet und auf die Herausforderungen des aktuellen Marktes reagiert. Der häufigste Fall ist der eines Elternteils, der seinem Kind beim Kauf des ersten Eigenheims hilft, indem er eine eigene Immobilie zur Verfügung stellt, um den Hypothekenantrag zu stärken. Diese Lösung ist entscheidend für junge Menschen mit prekären Arbeitsverträgen oder für diejenigen, die nicht über die nötige Liquidität für die Anzahlung verfügen. Darüber hinaus kann das Anbieten einer zusätzlichen Sicherheit die Finanzierungsbedingungen verbessern, indem beispielsweise das LTV-Verhältnis (Loan to Value) gesenkt und somit ein günstigerer Zinssatz erzielt wird. Es ist eine Lösung, die den Zugang zu Krediten erleichtert und die Verwirklichung wichtiger Lebensprojekte fördert.

Die Risiken für den Drittsicherheitengeber

Die Rolle des Drittsicherheitengebers zu übernehmen, ist ein großer Vertrauensbeweis, aber nicht ohne erhebliche Risiken. Die Hauptgefahr ist konkret und schwerwiegend: der Verlust des Eigentums an der Immobilie. Wenn der Hauptschuldner die Raten des Darlehens nicht mehr zahlt, hat die Bank das Recht, das Zwangsvollstreckungsverfahren für das als Sicherheit dienende Gut einzuleiten. Das bedeutet, dass die Immobilie gepfändet und zwangsversteigert werden kann, um die Forderung der Bank zu befriedigen. Obwohl der Drittsicherheitengeber nicht persönlich haftet, ist sein Immobilienvermögen direkt betroffen. Um die Zwangsenteignung zu vermeiden, hat der Drittsicherheitengeber die Möglichkeit, die Schuld anstelle des Darlehensnehmers zu begleichen und erwirbt dann das Regressrecht, d.h. das Recht, vom ursprünglichen Schuldner eine Rückerstattung zu verlangen.

Die Vorteile für den Schuldner und die Bank

Das Eingreifen eines Drittsicherheitengebers schafft einen positiven Kreislauf von Vorteilen sowohl für den Darlehensantragsteller als auch für das Kreditinstitut. Für den Schuldner ist der offensichtlichste Vorteil die Möglichkeit, Zugang zu einer Finanzierung zu erhalten, die ihm sonst verwehrt bliebe. Das Vorhandensein einer soliden Sicherheit wie einer zweiten Immobilie erhöht seine Kreditwürdigkeit. Für die Bank reduziert die vom Drittsicherheitengeber gebotene Sicherheit das Risiko der Transaktion drastisch. Die Hypothek auf ein weiteres Vermögensgut macht den Kredit sicherer und rechtfertigt die Gewährung günstigerer Vertragsbedingungen, wie z. B. niedrigere Zinssätze oder höhere Finanzierungsbeträge. Diese Sicherungsstruktur stärkt das Vertrauen zwischen den Parteien und erleichtert den positiven Abschluss des Darlehensvertrags.

Die Rolle des Notars und die Bewilligungsurkunde

Die Bestellung der Sicherheit durch den Drittsicherheitengeber ist ein formeller Akt, der die zwingende Mitwirkung eines Notars erfordert. Der Drittsicherheitengeber muss an der Beurkundung des Darlehensvertrags teilnehmen, nicht um die Schuld zu übernehmen, sondern ausschließlich, um die Hypothek auf seine Immobilie zu gewähren und deren Eintragung in die Grundbücher zu genehmigen. Dieser Schritt ist für die Rechtsgültigkeit des gesamten Vorgangs von grundlegender Bedeutung. Der Notar hat die Aufgabe, den Drittsicherheitengeber detailliert über die Art der eingegangenen Verpflichtung und die damit verbundenen Risiken aufzuklären, um sicherzustellen, dass seine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage getroffen wird. Die notarielle Urkunde dient als Schutz und gewährleistet Transparenz und Rechtssicherheit für alle beteiligten Personen.

Fazit

Die Figur des Drittsicherheitengebers stellt eine wirksame und bewährte Lösung dar, um Hindernisse beim Zugang zu Immobilienkrediten zu überwinden, insbesondere in einem wirtschaftlichen Umfeld, das immer robustere Sicherheiten erfordert. Es ist ein Mechanismus, der die Tradition der familiären Unterstützung mit modernen finanziellen Anforderungen in Einklang bringt und eine konkrete Chance für diejenigen bietet, die eine Immobilie erwerben möchten, aber nicht über ausreichende eigene Sicherheiten verfügen. Es ist jedoch eine Rolle, die eine direkte Vermögenshaftung und ein erhebliches Risiko mit sich bringt: den möglichen Verlust des eigenen Hauses. Aus diesem Grund muss die Entscheidung, als Drittsicherheitengeber zu fungieren, äußerst sorgfältig abgewogen werden, wobei alle rechtlichen und finanziellen Auswirkungen, vorzugsweise mit Unterstützung einer professionellen Beratung, vollständig verstanden werden müssen, um sicherzustellen, dass eine großzügige Geste nicht zu einem zukünftigen Problem wird.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist der Drittsicherheitengeber und wann kommt er zum Einsatz?

Der Drittsicherheitengeber ist eine Person, die, obwohl sie nicht der Hauptschuldner ist, eine eigene Immobilie als Sicherheit für ein von einer anderen Person beantragtes Darlehen anbietet. Diese Figur kommt typischerweise zum Einsatz, wenn der Darlehensantragsteller (oft ein Kind oder ein Verwandter) nicht über ausreichende Realsicherheiten für die Bank verfügt. Der Drittsicherheitengeber nimmt also keine Schulden auf, sondern stimmt der Eintragung einer Hypothek auf sein Eigentum zu, was dem Schuldner ermöglicht, die Finanzierung zu erhalten.

Welche Risiken bestehen für jemanden, der seine Immobilie als Sicherheit anbietet?

Das Hauptrisiko für den Drittsicherheitengeber ist der Verlust des Eigentums an der als Sicherheit angebotenen Immobilie. Wenn der Hauptschuldner die Darlehensraten nicht zahlt, kann die Bank ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten und die Immobilie zwangsversteigern, um ihre Forderung zu befriedigen. Obwohl er nicht persönlich für die Schuld haftet, haftet der Drittsicherheitengeber mit dem verpfändeten Gut. Wenn er jedoch die Zwangsenteignung erleidet, hat er ein Regressrecht, d.h. er kann vom Schuldner die Erstattung des Wertes der verlorenen Immobilie verlangen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Drittsicherheitengeber und einem Bürgen (Garanten)?

Der grundlegende Unterschied liegt in der Art der Haftung. Der Drittsicherheitengeber bietet eine *dingliche Sicherheit*, die seine Haftung ausschließlich auf den Wert der verpfändeten Immobilie beschränkt. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit kann die Bank nur auf dieses spezifische Gut zugreifen. Der Bürge (oder Garant) hingegen bietet eine *persönliche Sicherheit*: Er haftet mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen, nicht nur mit einem einzelnen Gut. Seine Haftung ist umfassender und nicht an eine bestimmte Immobilie gebunden.

Was passiert, wenn der Hauptschuldner die Darlehensraten nicht zahlt?

Wenn der Schuldner die Raten nicht zahlt, kann die Bank das Krediteinzugsverfahren einleiten. Zunächst wird sie Verzugszinsen berechnen. Wenn die Nichterfüllung andauert (normalerweise nach dem Ausbleiben mehrerer Raten), kann die Bank den Vertrag kündigen und die sofortige Rückzahlung der gesamten Restschuld verlangen. An diesem Punkt kann sie mit der Pfändung und Zwangsversteigerung der vom Drittsicherheitengeber verpfändeten Immobilie fortfahren, um den geschuldeten Betrag einzutreiben.

Kann der Drittsicherheitengeber das verpfändete Haus verkaufen?

Ja, der Drittsicherheitengeber kann die Immobilie in seinem Eigentum verkaufen, aber die Hypothek „folgt“ dem Gut. Das bedeutet, dass der Käufer das Haus mit der noch eingetragenen Hypothek erwirbt, es sei denn, die Schuld wird getilgt und die Hypothek gelöscht. Der Käufer wäre also in der Lage, die Zwangsenteignung zu erleiden, wenn der ursprüngliche Schuldner das Darlehen nicht zurückzahlen würde. Aus diesem Grund ist der Verkauf einer Immobilie mit einer Hypothek zur Sicherung einer fremden Schuld ein komplexer und seltener Vorgang.