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Nordrhein-Westfalen – Es war ein Montagmorgen, der vielen Eltern und Schülern noch in den Knochen steckt: Am 12. Januar 2026 blieben die Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen aufgrund einer extremen Glättewarnung geschlossen. Die Entscheidung des Schulministeriums unter Leitung von Dorothee Feller (CDU), den Präsenzunterricht landesweit auszusetzen, sorgte für hitzige Debatten. Nun, zwei Wochen später, zieht das Ministerium in Düsseldorf Bilanz und verkündet Konsequenzen für den zukünftigen Umgang mit extremen Wetterlagen.
Die Ereignisse hallen nach: Während viele die Vorsichtsmaßnahme als notwendig zum Schutz der Schüler lobten, hagelte es von anderer Seite Kritik an der Kommunikation und der technischen Umsetzung des Distanzunterrichts. Wie Ruhr24 und der Spiegel berichten, hat das Ministerium nun auf die Rückmeldungen reagiert und präzisiert, wie bei künftigen Unwetterlagen verfahren werden soll. Im Fokus stehen dabei die Entscheidungsketten zwischen Land und Bezirksregierungen sowie die Verlässlichkeit digitaler Lernplattformen.
Die Ausgangslage am 12. Januar war eindeutig: Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hatte vor massiver Glätte durch gefrierenden Regen gewarnt. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg zu gewährleisten, entschied das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) bereits am Vorabend, den Präsenzbetrieb an allen Schulen in NRW ruhen zu lassen. Laut Berichten von Radio Oberhausen wurden die Schulen per E-Mail informiert und angewiesen, auf Distanzunterricht umzustellen.
Diese landesweite Maßnahme ist in der Geschichte des NRW-Schulwesens eher die Ausnahme. Üblicherweise entscheiden Eltern oder lokale Schulträger je nach Witterung. Die Zentralisierung der Entscheidung sollte Klarheit schaffen, führte jedoch laut PressReader auch zu Unmut, da die Wetterlage nicht in allen Landesteilen gleichermaßen dramatisch ausfiel. Kritiker bemängelten, dass eine differenzierte, regionale Lösung angemessener gewesen wäre.
Als Reaktion auf die Analyse der Ereignisse hat das Ministerium nun Konsequenzen gezogen. Eine zentrale Erkenntnis ist die Notwendigkeit einer noch frühzeitigeren und präziseren Kommunikation. Wie aus aktuellen Berichten hervorgeht, soll künftig noch stärker abgewogen werden, ob eine landesweite Schließung verhältnismäßig ist oder ob die Entscheidungskompetenz bei den Bezirksregierungen verbleiben kann.
Ministerin Dorothee Feller verteidigte zwar die Entscheidung vom 12. Januar als „Schutzmaßnahme mit oberster Priorität“, wie die IVZ berichtet, räumte jedoch ein, dass die Abläufe optimiert werden müssen. Konkret bedeutet dies:
Für Eltern und Schüler ist es wichtig, die rechtliche Grundlage solcher Entscheidungen zu verstehen. In NRW regelt der sogenannte „Unwettererlass“ (BASS 18-29 Nr. 9) das Vorgehen bei extremen Witterungsverhältnissen. Dieser Erlass besagt grundsätzlich:
1. Elternentscheidung: Wenn die Schule nicht offiziell geschlossen wird, entscheiden die Eltern, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar und sicher ist. Fehlt das Kind, gilt dies als entschuldigt.
2. Ruhen des Unterrichts: Bei einer offiziellen Anordnung (durch Bezirksregierung oder Ministerium) findet kein Unterricht im Schulgebäude statt. Lehrer sind jedoch – sofern sie die Schule sicher erreichen können – im Dienst, um eine Notbetreuung für Schüler zu gewährleisten, die dennoch zur Schule kommen.
Das Ministerium stellt klar: Ein „Schneefrei“ im klassischen Sinne, bei dem gar kein Unterricht stattfindet, gibt es heute kaum noch. Der Wechsel in den Distanzunterricht ist die Standardprozedur, um Bildungslücken zu vermeiden.
Die Häufung extremer Wetterereignisse stellt das Bildungssystem vor neue Herausforderungen. Schulen und Universitäten müssen flexibler werden. Die aktuelle Debatte zeigt, dass die Digitalisierung hierbei der Schlüsselfaktor ist. Funktioniert der digitale Unterricht, verliert ein wetterbedingter Schulausfall seinen Schrecken. Das Ministerium betont daher, dass die Weiterbildung der Lehrkräfte im Umgang mit digitalen Tools und die technische Ausstattung der Schulen weiterhin Priorität haben.
Der Glätte-Schulausfall vom Januar 2026 hat gezeigt, dass der Spagat zwischen Sicherheit und Bildungspflicht komplex ist. Die Konsequenz des Ministeriums, künftig noch genauer zwischen regionalen und landesweiten Maßnahmen abzuwägen und die digitale Infrastruktur zu stärken, ist ein logischer Schritt. Für Eltern bleibt die Gewissheit: Die Sicherheit der Kinder geht vor, doch der Anspruch auf Bildung bleibt auch bei Eis und Schnee bestehen – notfalls digital am heimischen Schreibtisch.
Grundsätzlich liegt die Entscheidungskompetenz bei den Bezirksregierungen oder den Schulträgern vor Ort, um regional differenziert auf Wetterlagen zu reagieren. Nur in extremen Ausnahmefällen, die das gesamte Bundesland betreffen, ordnet das Schulministerium eine landesweite Schließung an. Zusätzlich haben Eltern laut dem Unwettererlass immer das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen, wenn sie den Schulweg als zu gefährlich einschätzen.
Ja, ein klassisches Schneefrei gibt es heute kaum noch, da der Präsenzunterricht in der Regel durch Distanzunterricht ersetzt wird. Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben über digitale Lernplattformen wie Logineo NRW oder nehmen an Videokonferenzen teil, um Bildungslücken zu vermeiden. Das Ziel ist es, den Unterrichtsausfall durch digitale Alternativen zu kompensieren, wobei technische Hürden künftig besser bewältigt werden sollen.
Der Erlass regelt das Vorgehen bei extremen Wetterereignissen und stellt die Sicherheit der Schüler in den Mittelpunkt. Er besagt, dass bei offiziellen Schließungen der Unterricht ruht, aber eine Notbetreuung in der Schule gewährleistet sein muss, sofern Lehrer diese sicher erreichen können. Findet keine offizielle Schließung statt, entscheiden die Erziehungsberechtigten eigenverantwortlich über die Zumutbarkeit des Schulwegs, wobei ein Fehlen des Kindes als entschuldigt gilt.
Das Ministerium unter Dorothee Feller hat angekündigt, künftig stärker auf regionale Differenzierung zu setzen, statt pauschale landesweite Anordnungen zu treffen. Die Entscheidungsketten zwischen Land und Bezirksregierungen sollen optimiert werden, um präziser auf lokale Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes zu reagieren. Zudem liegt ein Fokus auf der technischen Verbesserung digitaler Lernplattformen, um Überlastungen bei spontanem Distanzunterricht zu verhindern.
Ja, auch wenn der reguläre Präsenzunterricht ausgesetzt wird, sind Schulen in der Regel verpflichtet, eine Notbetreuung für Schüler anzubieten, die dennoch zur Schule kommen oder nicht zu Hause betreut werden können. Lehrkräfte befinden sich im Dienst, sofern ihr eigener Weg zur Arbeitsstätte sicher zurückgelegt werden kann. Eltern sollten sich jedoch im Zweifelsfall direkt über die Kommunikationskanäle der jeweiligen Schule informieren.