Kurz gesagt (TL;DR)
Berufshaftpflichtpolicen basieren auf zwei unterschiedlichen Systemen, Claims-Made und Loss-Occurrence: Das Verständnis der Unterschiede ist entscheidend, um den wirksamsten Schutz für die eigene Tätigkeit zu wählen.
Wir vertiefen die Unterschiede zwischen dem Anspruchserhebungsprinzip (Claims-Made) und dem Schadenereignisprinzip (Loss-Occurrence), um Ihnen zu helfen, die richtige Wahl für Ihren Beruf zu treffen.
Wir beleuchten die Merkmale beider Systeme, um Sie zu einer bewussteren und vorteilhafteren Wahl für Ihren Beruf zu führen.
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Die Wahl einer Berufshaftpflichtversicherung ist ein entscheidender Schritt für jeden Selbstständigen. Doch die Welt der Policen ist ein Labyrinth aus Klauseln und Fachbegriffen. Darunter bestimmen zwei grundlegende Konzepte die Wirksamkeit unseres Schutzes: Claims-Made und Loss Occurrence. Den Unterschied zu verstehen, ist nicht nur eine theoretische Übung, sondern eine strategische Entscheidung, die unser Vermögen und unsere berufliche Gelassenheit schützen oder gefährden kann. In einem sich ständig wandelnden Markt wie dem italienischen und europäischen wird die Wahl zwischen Tradition und Innovation zu einer zentralen Frage.
Stellen wir uns vor, wir sind Architekt. Jahre nach der Fertigstellung eines Gebäudes führt ein Riss in der Bausubstanz zu einer Schadensersatzforderung. Welche Police greift? Die, die zum Zeitpunkt des Baus aktiv war, oder die, die bei der Geltendmachung des Anspruchs durch den Kunden in Kraft ist? Die Antwort auf diese Frage definiert die Grenze zwischen den beiden Formeln. Dieser Artikel wird die beiden Systeme im Detail untersuchen, den rechtlichen Rahmen und die praktischen Auswirkungen analysieren und die Werkzeuge für eine fundierte Entscheidung liefern, die für jeden Freiberufler geeignet ist, vom Anfänger bis zum erfahrenen Profi.

Das „Loss Occurrence“-Prinzip: Die Tradition mit Blick in die Vergangenheit
Das Loss-Occurrence-Modell, oder „Schadenereignisprinzip“, stellt den traditionellen Ansatz der Haftpflichtversicherung dar, der auf Artikel 1917 des italienischen Zivilgesetzbuches basiert. Nach dieser Formel deckt die Versicherungsgesellschaft Schäden, die durch einen während der Vertragslaufzeit begangenen Berufsfehler verursacht wurden, unabhängig davon, wann die Schadensersatzforderung gestellt wird. In der Praxis ist das auslösende Ereignis für die Deckung das „während der Versicherungszeit eingetretene Ereignis“. Das bedeutet, dass ein Freiberufler auch Jahre nach Vertragsende eine Schadensersatzforderung erhalten könnte, aber dennoch durch die Police geschützt wäre, die zum Zeitpunkt des Fehlers aktiv war.
Stellen Sie sich das Loss-Occurrence-Prinzip wie eine Fotografie vor: Es hält den Moment fest, in dem der Fehler begangen wurde. Wenn Sie in diesem Augenblick versichert waren, ist die Deckung für dieses Ereignis für immer garantiert, auch nach Jahren.
Dieses System bietet eine felsenfeste Sicherheit: Nach Ablauf des Versicherungszeitraums weiß der Freiberufler, dass er die Deckung für alle in diesem Zeitraum vorgenommenen Handlungen „eingefroren“ hat. Genau diese Eigenschaft hat jedoch dazu geführt, dass Loss-Occurrence-Policen auf dem Markt für Berufshaftpflichtversicherungen immer seltener und teurer wurden. Die Versicherungsgesellschaften waren „langfristig latenten“ Risiken ausgesetzt, d. h. Schäden, die sich erst lange nach dem rechtswidrigen Verhalten manifestieren, was die Berechnung von Prämien und Rückstellungen erschwerte. Heute ist dieses Modell für die Berufshaftpflicht fast verschwunden, obwohl es in anderen Bereichen, wie dem Rechtsschutz, weiterlebt.
Das „Claims-Made“-Prinzip: Die Innovation, die die Gegenwart definiert

Das Claims-Made-Prinzip, oder „Anspruchserhebungsprinzip“, hat den Versicherungsmarkt für die Berufshaftpflicht revolutioniert und ist de facto zum Standard in Italien und Europa geworden. Im Gegensatz zum traditionellen Modell ist hier das auslösende Ereignis für die Deckung nicht der Berufsfehler, sondern die vom Freiberufler erhaltene Schadensersatzforderung. Einfach ausgedrückt: Die Police, die zahlt, ist diejenige, die zu dem Zeitpunkt in Kraft ist, an dem der Kunde (oder ein Dritter) an die Tür klopft und Schadensersatz fordert, vorausgesetzt, der Fehler ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgetreten.
Dieses aus dem angelsächsischen Raum importierte Modell wurde entwickelt, um den Versicherungsgesellschaften eine bessere Vorhersehbarkeit der Kosten zu bieten, insbesondere bei langfristigen Risiken wie im Gesundheits- oder Bausektor. Für den Freiberufler liegt der Hauptvorteil in der Regel in erschwinglicheren Prämien und größerer Flexibilität. Beispielsweise kann ein Freiberufler, der seine Tätigkeit aufnimmt, eine „reine“ Claims-Made-Police abschließen und auch für Fehler, die vor Vertragsabschluss begangen wurden, Deckung erhalten, sofern er davon keine Kenntnis hatte. Dieses System führt jedoch zwei entscheidende Konzepte ein: die Rückwärtsdeckung und die Nachmeldefrist, die unerlässlich sind, um gefährliche Deckungslücken zu vermeiden.
Die Claims-Made-Klausel funktioniert wie ein Regenschirm: Sie schützt Sie nur, solange Sie ihn offen halten (die Police aktiv ist). Wenn Sie aufhören zu zahlen und eine Schadensersatzforderung für einen vergangenen Fehler eingeht, sind Sie ungedeckt, es sei denn, Sie haben einen zusätzlichen Schutz ausgehandelt.
Die Gültigkeit dieser Klauseln wurde lange Zeit vor Gericht diskutiert. Heute gilt das Claims-Made-Modell dank mehrerer Urteile des Kassationsgerichtshofs als uneingeschränkt rechtmäßig, sofern es kein übermäßiges Ungleichgewicht zum Nachteil des Versicherten schafft. Der Schlüssel liegt also darin, die Zusatzbedingungen gut zu verstehen und auszuhandeln.
Der italienische Kontext: Zwischen Gesetz und Urteilen des Kassationsgerichtshofs
In Italien war der Übergang vom Loss-Occurrence– zum Claims-Made-System nicht nur eine kommerzielle Entscheidung der Versicherungsgesellschaften, sondern eine Entwicklung, die von Gesetzen und wichtigen Gerichtsurteilen beeinflusst wurde. Die Einführung der Versicherungspflicht für viele Berufe im Jahr 2012 beschleunigte die Verbreitung von Claims-Made-Policen, die heute den Markt beherrschen. Diese Dominanz warf Zweifel an ihrer Gültigkeit auf, da sie vom Grundsatz des Artikels 1917 des Zivilgesetzbuches abzuweichen schienen, der die Deckung an das „während des Versicherungszeitraums eingetretene Ereignis“ knüpft.
Die Debatte erreichte schließlich den Kassationsgerichtshof, der mit mehreren Urteilen, insbesondere denen der Vereinigten Senate (wie Nr. 9140/2016 und Nr. 22437/2018), für Klarheit sorgte. Die Richter entschieden, dass die Claims-Made-Klausel an sich nicht missbräuchlich oder nichtig ist. Sie beschränkt nicht die Haftung des Versicherers, sondern definiert den Vertragsgegenstand selbst, d. h. sie grenzt das versicherte Risiko ab. In der Praxis steht es den Parteien frei, ein Modell zu wählen, das auf der Schadensersatzforderung anstatt auf dem Schadenereignis basiert.
Allerdings hat der Kassationsgerichtshof Grenzen gesetzt. Eine Claims-Made-Klausel kann für nichtig erklärt werden, wenn sie im konkreten Fall ein erhebliches vertragliches Ungleichgewicht zum Nachteil des Versicherten schafft und ihn faktisch ohne echten Versicherungsschutz lässt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Police eine zu kurze oder gar keine Rückwärtsdeckung bietet, was den Schutz unwirksam macht. Die Rechtsprechung hat diese Klauseln somit von „atypisch“ zu „typisch“ gemacht, sie aber einer Angemessenheitsprüfung unterworfen, um den Freiberufler und damit auch seine Kunden zu schützen.
Der Schlüssel zum Erfolg: Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist
Bei der Wahl einer Claims-Made-Police werden zwei Begriffe zu unseren besten Verbündeten: Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist. Sie zu ignorieren bedeutet, sich enormen Risiken auszusetzen. Die Rückwärtsdeckung erweitert den Versicherungsschutz auf Berufsfehler, die vor dem Abschlussdatum der Police begangen wurden, vorausgesetzt, die Schadensersatzforderung geht während der aktiven Vertragslaufzeit ein. Sie ist unerlässlich für diejenigen, die die Versicherung wechseln oder sich zum ersten Mal versichern, nachdem sie bereits zu arbeiten begonnen haben. Eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung bietet maximale Sicherheit, da sie die gesamte bisherige berufliche Tätigkeit abdeckt.
Die Nachmeldefrist (oder Nachhaftung) ist das genaue Gegenteil und ebenso wichtig. Sie erweitert den Versicherungsschutz für Schadensersatzforderungen, die nach der Beendigung der Tätigkeit und dem Auslaufen der Police eingehen, sich aber auf Fehler beziehen, die während der Versicherungszeit begangen wurden. Da das italienische Recht eine Verjährungsfrist für die Berufshaftung von bis zu zehn Jahren vorsieht, bedeutet die Abmeldung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Partita IVA) wegen Ruhestands ohne eine zehnjährige Nachhaftungsdeckung das eigene Vermögen zukünftigen Schadensersatzforderungen auszusetzen.
Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist sind die Flügel einer Claims-Made-Police. Ohne sie droht die Deckung nicht abzuheben oder genau dann abzustürzen, wenn man sie am dringendsten braucht: am Anfang und am Ende der Karriere.
Das Gesetz (wie das „Gelli-Gesetz“ für die Gesundheitsberufe) hat begonnen, Mindestanforderungen für diese Garantien vorzuschreiben und ihre entscheidende Bedeutung anerkannt. Bei Vertragsabschluss ist es unerlässlich, den Umfang der angebotenen Rückwärtsdeckung zu prüfen und den Kauf einer angemessenen Nachmeldefrist zu planen, deren Kosten sich in der Regel auf ein Vielfaches der letzten gezahlten Jahresprämie belaufen. Es reicht nicht, heute versichert zu sein; man muss auch sein Gestern und sein Morgen schützen.
Welche Klausel wählen? Ratschläge für Freiberufler
Die Wahl zwischen Loss Occurrence und Claims Made ist heute eher theoretischer als praktischer Natur, da der Markt für Berufshaftpflichtversicherungen fast ausschließlich Policen des zweiten Typs anbietet. Die eigentliche Frage lautet also: Wie wählt man die richtige Claims-Made-Police? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Berufserfahrung, der Tätigkeitsbereich und die Risikobereitschaft. Ein junger Berufstätiger am Anfang seiner Karriere sollte auf eine Police mit unbegrenzter oder zumindest den bereits geleisteten Tätigkeitsjahren entsprechender Rückwärtsdeckung setzen, um eventuelle Anfangsfehler abzudecken.
Für einen etablierten Freiberufler, der die Gesellschaft wechselt, ist es entscheidend, die Versicherungskontinuität zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die neue Police die zuvor geleistete Arbeit lückenlos abdeckt. In diesem Szenario sind die korrekte Abwicklung eventueller früherer Schäden und die Transparenz bei den vorvertraglichen Angaben von grundlegender Bedeutung. Unabhängig von der Erfahrung ist es entscheidend, die Deckungssumme sorgfältig zu bewerten, die dem Geschäftsvolumen und den spezifischen Risiken des eigenen Berufs angemessen sein muss, wie zum Beispiel bei einem Steuerberater, der Konformitätsvermerke ausstellt.
Schließlich ist es eine Pflicht, an die Zukunft zu denken. Wenn der Ruhestand naht, muss die absolute Priorität die Aushandlung oder der Kauf einer zehnjährigen Nachmeldefrist sein. Diese Klausel ist der einzige Schild, der das in einem Arbeitsleben angesammelte Vermögen vor verspäteten Schadensersatzforderungen schützt. Die Beratung durch einen erfahrenen Versicherungsmakler kann den Unterschied ausmachen, indem er hilft, die Sprache der Policen zu entschlüsseln und einen maßgeschneiderten Schutz zu gestalten, der Kosten und Nutzen auf intelligente und vorausschauende Weise abwägt.
Schlussfolgerungen
Die Debatte zwischen Claims Made und Loss Occurrence in der italienischen Berufshaftpflichtlandschaft hat sich de facto mit der Vorherrschaft des ersten Modells erledigt. Die traditionelle Loss-Occurrence-Formel ist, obwohl sie langfristige Sicherheit bietet, aufgrund ihrer wirtschaftlichen Unhaltbarkeit für die Versicherer zu einer Seltenheit geworden. Das flexiblere und modernere Claims-Made-System hat sich als Marktstandard durchgesetzt, was auch durch die Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs bestätigt wurde, der seine Rechtmäßigkeit anerkannte, aber die Notwendigkeit eines vertraglichen Gleichgewichts betonte.
Für den heutigen Freiberufler besteht die wahre Herausforderung nicht mehr darin, zwischen den beiden Systemen zu wählen, sondern sich kompetent im Angebot der Claims-Made-Policen zurechtzufinden. Das Bewusstsein wird zum wertvollsten Gut. Das tiefgreifende Verständnis der Bedeutung und Wichtigkeit von Klauseln wie der Rückwärtsdeckung und der Nachmeldefrist ist der einzige Weg, einen wirksamen Schutz aufzubauen, der die eigene vergangene, gegenwärtige und zukünftige Arbeit schützt. Eine Police ist nicht nur eine Kostenposition oder eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine strategische Investition in die eigene Gelassenheit und die Sicherheit des eigenen Vermögens. Eine sorgfältige, informierte und auf Expertenberatung gestützte Wahl ist der erste Schritt, um besser zu arbeiten und ruhig zu schlafen.
Häufig gestellte Fragen

Der Unterschied liegt im auslösenden Moment für die Deckung. Die **Loss-Occurrence**-Police (oder „Schadenereignisprinzip“) deckt Schäden, die durch einen Fehler während der Vertragslaufzeit verursacht wurden, unabhängig davon, wann die Schadensersatzforderung eingeht. Die **Claims-Made**-Police („Anspruchserhebungsprinzip“) hingegen deckt Schadensersatzforderungen, die während der Vertragslaufzeit eingehen, unabhängig davon, wann der Fehler begangen wurde (sofern er in den Zeitraum der Rückwärtsdeckung fällt). Heute ist bei Berufshaftpflichtversicherungen das Claims-Made-Modell bei weitem am verbreitetsten.
Ja, die Claims-Made-Klausel gilt in Italien als **rechtmäßig und legal**. Der Kassationsgerichtshof hat sich mehrfach geäußert und bestätigt, dass dieses Modell nicht gesetzeswidrig ist. Obwohl das Zivilgesetzbuch (Art. 1917) ein Modell beschreibt, das eher dem Loss-Occurrence-Prinzip ähnelt, steht es den Parteien (Versicherter und Gesellschaft) frei, etwas anderes zu vereinbaren. Die Klausel darf jedoch kein übermäßiges Ungleichgewicht zum Nachteil des Freiberuflers schaffen. Daher ist ihre Gültigkeit oft an das Vorhandensein von Zusatzgarantien wie der Rückwärtsdeckung geknüpft.
Dies sind zwei wesentliche Garantien, um eine Claims-Made-Police zu vervollständigen. Die **Rückwärtsdeckung** erweitert den Schutz auf Berufsfehler, die *vor* dem Abschlussdatum der Police begangen wurden, vorausgesetzt, die Schadensersatzforderung geht während der Vertragslaufzeit ein und der Freiberufler hatte keine Kenntnis davon. Die **Nachmeldefrist** (oder „Nachhaftung“) erweitert den Schutz auf Schadensersatzforderungen, die *nach* Ablauf der Police eingehen, für Ereignisse, die während der aktiven Versicherungszeit stattgefunden haben. Sie ist beispielsweise für Personen, die ihre Tätigkeit aufgeben oder in den Ruhestand gehen, von entscheidender Bedeutung.
Dies ist eine kritische Situation für jeden mit einer Claims-Made-Police. Wenn Sie Ihre Tätigkeit aufgeben und die Police einfach nicht verlängern, **wären Sie nicht gedeckt** für zukünftige Schadensersatzforderungen, die sich auf Ihre frühere Arbeit beziehen. Da die Claims-Made-Police nur Forderungen abdeckt, die *während* der Vertragslaufzeit eingehen, endet der Schutz mit deren Ablauf. Aus diesem Grund ist es entscheidend, eine **Nachmeldefrist** zu aktivieren, eine Versicherungsform, die speziell dafür konzipiert ist, einen bestimmten Zeitraum (oft 10 Jahre) nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit abzudecken.
Heute ist die Wahl eher theoretischer als praktischer Natur. Der italienische Markt für Berufshaftpflichtversicherungen hat sich fast vollständig auf das **Claims-Made**-Modell verlagert. Eine Loss-Occurrence-Police für einen Freiberufler zu finden, ist sehr schwierig geworden. Die eigentliche Wahl für den Freiberufler besteht also nicht *zwischen* den beiden Formeln, sondern darin, die **bestmögliche Claims-Made-Police** auszuwählen. Das bedeutet, nach einem Vertrag mit angemessener (oder unbegrenzter) Rückwärtsdeckung, hohen Deckungssummen und der Möglichkeit zu suchen, bei Beendigung der Tätigkeit eine solide Nachmeldefrist zu aktivieren.

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