Kurz gesagt (TL;DR)
Die Erweiterung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, um auch Schäden durch Mitarbeiter und Angestellte abzudecken, ist ein grundlegender Schritt, um Ihr Unternehmen vor unvorhergesehenen Ereignissen und Schadensersatzansprüchen zu schützen.
Diese Zusatzgarantie schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen für Schäden, die Dritten durch Fehler, Fahrlässigkeit oder Untreue Ihrer Angestellten und Mitarbeiter entstehen.
Erfahren Sie, wie Sie sich umfassend schützen können, indem Sie auch mögliche Fehler Ihres Teams in Ihre Police aufnehmen.
Der Teufel steckt im Detail. 👇 Lesen Sie weiter, um die kritischen Schritte und praktischen Tipps zu entdecken, um keine Fehler zu machen.
Sind Sie Freiberufler oder Inhaber einer Kanzlei und Ihr Geschäft wächst? Die Zunahme der Arbeit bringt oft die Notwendigkeit mit sich, Mitarbeiter, Angestellte oder Praktikanten einzustellen. Dieser Schritt, obwohl aufregend, führt eine neue Ebene der Verantwortung ein. Ein Fehler, der von einer Person in Ihrem Team begangen wird, könnte direkt auf Sie zurückfallen, mit möglicherweise schwerwiegenden finanziellen Folgen. Glücklicherweise gibt es ein Instrument, das genau für diesen Fall entwickelt wurde: die Erweiterung des Haftpflichtschutzes für Mitarbeiter innerhalb Ihrer Berufshaftpflichtpolice.
Zu verstehen, wie diese Garantie funktioniert, ist entscheidend, um unbesorgt arbeiten und die Zukunft Ihres Unternehmens schützen zu können. Es handelt sich nicht nur um eine bürokratische Pflicht, sondern um eine strategische Entscheidung, die das Bewusstsein für die Risiken der modernen Arbeitswelt widerspiegelt. In einem immer dynamischeren und kollaborativeren Umfeld ist der Schutz vor Fremdverschulden keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit.

Die Haftung von Fachleuten: Ein zu klärendes Konzept
Im italienischen Rechtssystem gilt ein sehr klares Prinzip: Der Fachmann haftet für die Handlungen der Personen, deren er sich bedient. Artikel 1228 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile) legt fest, dass „der Schuldner, der sich zur Erfüllung der Verbindlichkeit der Hilfe Dritter bedient, auch für deren vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen haftet“. Das bedeutet, dass Sie gegenüber einem geschädigten Kunden oder Dritten für die Fehler, Unterlassungen oder Fahrlässigkeiten Ihrer „Erfüllungsgehilfen“ haften müssen.
Diese verschuldensunabhängige Haftung macht Sie dem Kapitän eines Schiffes ähnlich: Sie sind für die gesamte Besatzung verantwortlich. Ob es sich um einen Vollzeitangestellten, einen Berufsanfänger, einen externen Berater oder einen freiberuflichen Mitarbeiter auf Honorarbasis handelt, das Gesetz betrachtet Sie als den letztendlichen Garanten für die Leistung. Die Missachtung dieses Prinzips kann Ihr Privatvermögen erheblichen Schadensersatzforderungen aussetzen und alles gefährden, was Sie aufgebaut haben.
Warum Ihre Berufshaftpflichtversicherung möglicherweise nicht ausreicht
Viele Fachleute glauben, dass ihre standardmäßige Berufshaftpflichtversicherung sie automatisch vor allen Eventualitäten schützt. Leider ist das nicht immer der Fall. Eine Basis-Police wird in der Regel abgeschlossen, um ausschließlich Schäden abzudecken, die persönlich vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Folglich könnte ein Schadenfall, der durch den Fehler eines Mitarbeiters entsteht, nicht von der Deckung erfasst sein, sodass Sie genau dann ungeschützt sind, wenn Sie es am meisten brauchen.
Der Fehler eines Mitarbeiters ist keine entfernte Möglichkeit, sondern ein konkretes Risiko. Eine Standardpolice deckt möglicherweise keine Schäden ab, die von Angestellten, Praktikanten oder Beratern verursacht werden, und setzt den Fachmann ernsthaften wirtschaftlichen Konsequenzen aus.
Diese Deckungslücke stellt eine erhebliche Gefahr dar. Stellen Sie sich eine Steuerberatungskanzlei vor, in der ein junger Praktikant bei der Erstellung einer Steuererklärung einen Fehler macht, was zu einer hohen Strafe für einen Kunden führt. Wenn die Police des Inhabers keine spezifische Erweiterung vorsieht, könnte die Versicherungsgesellschaft die Zahlung der Entschädigung rechtmäßig verweigern. Deshalb ist es entscheidend, den eigenen Vertrag sorgfältig zu prüfen und eine angemessene Erweiterung der Garantie in Betracht zu ziehen.
Die Erweiterung für Mitarbeiter: Wie sie funktioniert
Die Erweiterung der Berufshaftpflicht auf Mitarbeiter ist eine zusätzliche Klausel, die den Versicherungsgegenstand erweitert. In der Praxis beschränkt sich die Police nicht mehr nur auf die Deckung von „Eigenverschulden“ des versicherten Fachmanns, sondern schließt auch das „Fremdverschulden“ der Dritten ein, deren er sich bedient. Diese Angleichung zwischen Versicherungsschutz und gesetzlicher Haftung ist der Schlüssel zu einem umfassenden Schutz und echter beruflicher Sorgenfreiheit.
Was deckt die Erweiterung für Mitarbeiter ab
Sobald diese Garantie aktiviert ist, schützt sie das Vermögen des Fachmanns oder der Kanzlei vor Schadensersatzansprüchen für Vermögens-, Sach- oder Personenschäden, die Dritten (einschließlich Kunden) durch Verschulden oder Fahrlässigkeit von Mitarbeitern verursacht werden. Der Schutz erstreckt sich auf das gesamte Personal: Angestellte, Praktikanten, Auszubildende und Berater, unabhängig von der Vertragsart. Beispielsweise fallen Schäden, die aus einer Fehlberechnung eines Junior-Ingenieurs, einer Datenschutzverletzung durch einen Assistenten oder dem Verlust wichtiger Dokumente durch einen Praktikanten resultieren, unter diesen Schutz.
Wer gilt als „Mitarbeiter“
Es ist entscheidend, die Definition von „Mitarbeiter“ oder „Erwerbstätiger“ in den Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Im Allgemeinen ist der Begriff weit gefasst und schließt verschiedene Personen ein:
- Angestellte: Arbeitnehmer mit befristeten oder unbefristeten Verträgen.
- Praktikanten und Referendare: Junge Fachkräfte in der Ausbildung.
- Freie Mitarbeiter (mit USt-IdNr.): Freelancer, die im Auftrag und unter der Leitung der Kanzlei tätig sind.
- Gesellschafter und Geschäftsführer: In Partnerschaftsgesellschaften oder Sozietäten erstreckt sich der Schutz auf alle Partner.
- Angestellte: Arbeitnehmer mit befristeten oder unbefristeten Verträgen.
- Praktikanten und Referendare: Junge Fachkräfte in der Ausbildung.
- Freie Mitarbeiter (mit USt-IdNr.): Freelancer, die im Auftrag und unter der Leitung der Kanzlei tätig sind.
- Gesellschafter und Geschäftsführer: In Partnerschaftsgesellschaften oder Sozietäten erstreckt sich der Schutz auf alle Partner.
Eine sorgfältige Prüfung dieses Vertragsabschnitts, möglicherweise mit Hilfe eines erfahrenen Maklers, vermeidet unangenehme Überraschungen im Schadensfall.
- Angestellte: Arbeitnehmer mit befristeten oder unbefristeten Verträgen.
- Praktikanten und Referendare: Junge Fachkräfte in der Ausbildung.
- Freie Mitarbeiter (mit USt-IdNr.): Freelancer, die im Auftrag und unter der Leitung der Kanzlei tätig sind.
- Gesellschafter und Geschäftsführer: In Partnerschaftsgesellschaften oder Sozietäten erstreckt sich der Schutz auf alle Partner.
Eine sorgfältige Prüfung dieses Vertragsabschnitts, möglicherweise mit Hilfe eines erfahrenen Maklers, vermeidet unangenehme Überraschungen im Schadensfall.
Tradition und Innovation auf dem italienischen Versicherungsmarkt
Das italienische Umfeld, geprägt von mediterraner Kultur, durchlebt einen faszinierenden Übergang zwischen Tradition und Innovation, und die Arbeitswelt bildet da keine Ausnahme. Das traditionelle Modell der „Bottega“ (Werkstatt), in der der Handwerksmeister oder der etablierte Fachmann sein Wissen an den Lehrling weitergab, basierte auf einem Verhältnis von Vertrauen und direkter Verantwortung. Heute entwickelt sich dieses Schema weiter. Die Innovation hat flexiblere Arbeitsmodelle eingeführt, wie Co-Working, Remote-Zusammenarbeit und fließende Projektteams, die typisch für die Gig Economy sind.
Diese Transformation bringt neue Herausforderungen für das professionelle Risikomanagement mit sich. Der Versicherungsmarkt, auch beeinflusst von europäischen Trends, reagiert mit immer modulareren und personalisierbareren Produkten. Moderne Policen sind darauf ausgelegt, sich an diese neuen Realitäten anzupassen, indem sie spezifische Erweiterungen anbieten, um ein immer heterogeneres und verteiltes Netzwerk von Mitarbeitern abzudecken. Tatsächlich wächst der italienische Markt für allgemeine Haftpflichtversicherungen, ein Zeichen für ein gestiegenes Risikobewusstsein.
Die richtige Deckung wählen: Ein praktischer Leitfaden
Die Auswahl der passenden Deckungserweiterung erfordert eine sorgfältige Analyse der eigenen Bedürfnisse. Es gibt keine Einheitslösung; die Wahl hängt von der Größe der Kanzlei, der Anzahl der Mitarbeiter, der Art der ausgeübten Tätigkeit und dem damit verbundenen Risikoniveau ab. Eine wohlüberlegte Bewertung ist der erste Schritt zum Aufbau eines soliden und maßgeschneiderten Schutzes.
Risiko und Versicherungssumme bewerten
Der erste Schritt besteht darin, die Risiken zu erfassen. Wie viele Mitarbeiter haben Sie? Welches Erfahrungsniveau besitzen sie? Welche Aufgaben führen sie aus? Ein Junior-Mitarbeiter, der komplexe Fälle bearbeitet, stellt ein anderes Risiko dar als ein Assistent, der administrative Aufgaben erledigt. Auf der Grundlage dieser Analyse ist es möglich, eine angemessene Versicherungssumme zu wählen, d. h. den Höchstbetrag, den die Gesellschaft im Schadensfall erstattet. Eine zu niedrige Versicherungssumme könnte sich als unzureichend erweisen, sodass ein Teil des Schadens zu Ihren Lasten geht.
Den Vertrag sorgfältig lesen
Vor der Unterzeichnung ist es unerlässlich, jede Klausel des Vertrags zu lesen. Achten Sie besonders auf:
- Definitionen: Prüfen Sie, wer als „Versicherter“ und „Mitarbeiter“ gilt.
- Deckungsumfang: Überprüfen Sie, welche Tätigkeiten und welche Schadensarten eingeschlossen sind.
- Ausschlüsse: Notieren Sie sich alle Situationen, die nicht von der Police abgedeckt sind. Die Ausschlussklauseln zu kennen, ist ebenso wichtig wie die Kenntnis der Garantien.
- Rückwärts- und Nachhaftung: Stellen Sie sicher, dass der Schutz auch Fehler abdeckt, die vor Vertragsabschluss begangen, aber während der Vertragslaufzeit gemeldet wurden (Rückwärtsdeckung).
- Definitionen: Prüfen Sie, wer als „Versicherter“ und „Mitarbeiter“ gilt.
- Deckungsumfang: Überprüfen Sie, welche Tätigkeiten und welche Schadensarten eingeschlossen sind.
- Ausschlüsse: Notieren Sie sich alle Situationen, die nicht von der Police abgedeckt sind. Die Ausschlussklauseln zu kennen, ist ebenso wichtig wie die Kenntnis der Garantien.
- Rückwärts- und Nachhaftung: Stellen Sie sicher, dass der Schutz auch Fehler abdeckt, die vor Vertragsabschluss begangen, aber während der Vertragslaufzeit gemeldet wurden (Rückwärtsdeckung).
- Definitionen: Prüfen Sie, wer als „Versicherter“ und „Mitarbeiter“ gilt.
- Deckungsumfang: Überprüfen Sie, welche Tätigkeiten und welche Schadensarten eingeschlossen sind.
- Ausschlüsse: Notieren Sie sich alle Situationen, die nicht von der Police abgedeckt sind. Die Ausschlussklauseln zu kennen, ist ebenso wichtig wie die Kenntnis der Garantien.
- Rückwärts- und Nachhaftung: Stellen Sie sicher, dass der Schutz auch Fehler abdeckt, die vor Vertragsabschluss begangen, aber während der Vertragslaufzeit gemeldet wurden (Rückwärtsdeckung).
Fallbeispiele: Wenn die Erweiterung den Unterschied macht
Um die Bedeutung dieser Deckung vollständig zu verstehen, analysieren wir zwei konkrete Szenarien, die veranschaulichen, wie die Erweiterung für Mitarbeiter ein Unternehmen vor katastrophalen Folgen bewahren kann.
Der Fall des Architekturbüros
Stellen wir uns ein Architekturbüro vor, das einen jungen Hochschulabsolventen als Mitarbeiter einstellt. Bei der Planung eines Gebäudes macht der Mitarbeiter einen Berechnungsfehler bei der Bewertung der strukturellen Lasten. Der Fehler wird erst in einem fortgeschrittenen Baustadium entdeckt, was teure Verstärkungsarbeiten erforderlich macht. Der Kunde verklagt das Büro auf einen Schaden von Hunderttausenden von Euro. Dank der Erweiterung der Berufshaftpflicht, die ausdrücklich Schäden durch alle Mitarbeiter abdeckte, hat die Versicherungsgesellschaft den Schadensersatzanspruch bearbeitet und sowohl die Anwaltskosten als auch die dem Kunden geschuldete Entschädigung übernommen.
Der Fehler in der Steuerberatungskanzlei
Eine etablierte Steuerberatungskanzlei beschäftigt mehrere Praktikanten für die laufende Buchhaltung der Mandanten. Einer von ihnen versäumt es aus Versehen, eine obligatorische Meldung für eine wichtige Mandantengesellschaft einzureichen, die daraufhin eine Steuerstrafe von Zehntausenden von Euro erhält. Der Mandant fordert sofort Schadensersatz von der Kanzlei. Die Berufshaftpflicht für Steuerberater, dank der Erweiterung für „Handlungen von Angestellten und Mitarbeitern“, hat die Strafe vollständig übernommen und dem Kanzleiinhaber eine Ausgabe erspart, die die Liquidität des Unternehmens hätte gefährden können.
Schlussfolgerungen
In einer Arbeitswelt, die zunehmend auf Zusammenarbeit und Spezialisierung setzt, ist das Delegieren von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu einem Schlüsselfaktor für das Wachstum geworden. Diese Entwicklung bringt jedoch die rechtliche und moralische Verpflichtung mit sich, für die Handlungen des eigenen Teams zu haften. Die Erweiterung des Schutzes der Berufshaftpflichtversicherung auf Mitarbeiter ist keine überflüssige Ausgabe, sondern eine strategische Investition in die Sicherheit und Nachhaltigkeit des eigenen Unternehmens.
Diesen Aspekt zu ignorieren bedeutet, sich Vermögensrisiken auszusetzen, die jahrelange Mühen und Erfolge zunichtemachen können. Die eigene Tätigkeit vor den Fehlern anderer zu schützen, ist ein Akt der Weitsicht, der es ermöglicht, der Zukunft mit größerer Gelassenheit entgegenzusehen und sich auf das zu konzentrieren, was man am besten kann: den eigenen Beruf voranbringen. Die eigene Police zu überprüfen und sie bei Bedarf mit der richtigen Erweiterung zu ergänzen, ist ein grundlegender Schritt für jeden Fachmann, der in die Zukunft blickt.
Häufig gestellte Fragen

Nein, der Schutz ist nicht automatisch. Die standardmäßige Berufshaftpflichtversicherung schützt den einzelnen Fachmann vor Schäden, die Dritten zugefügt werden. Um auch Schäden abzudecken, die aus der Tätigkeit von Angestellten oder Mitarbeitern resultieren, ist eine spezifische Erweiterung der Police erforderlich. Diese Erweiterung, oft als ‘Deckung für Fremdverschulden’ oder ‘für Handlungen von Mitarbeitern’ bezeichnet, stellt sicher, dass die Versicherung auch für Fehler von Personen aufkommt, für die der Fachmann gesetzlich haftet.
Die Definition kann zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften leicht variieren, umfasst aber im Allgemeinen eine breite Palette von Personen, die im Auftrag und im Namen des Fachmanns oder der Kanzlei tätig sind. In diese Kategorie fallen in der Regel Angestellte, Praktikanten, Auszubildende, Berater und andere Fachleute, die kontinuierlich zusammenarbeiten, unabhängig von der vertraglichen Form ihres Verhältnisses. Es ist entscheidend, die spezifischen Bedingungen der eigenen Police zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle beteiligten Fachkräfte abgedeckt sind.
Ohne eine spezifische Erweiterung wird der Fachmann oder der Arbeitgeber zivilrechtlich für Schäden haftbar gemacht, die von seinen Angestellten oder Mitarbeitern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht werden. Das bedeutet, dass im Falle einer Schadensersatzforderung eines geschädigten Kunden der Inhaber der Kanzlei mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen muss, ohne auf die Unterstützung seiner Berufshaftpflichtversicherung zählen zu können.
Während die Berufshaftpflichtversicherung für viele in Kammern eingetragene Berufe (wie Architekten, Anwälte, Steuerberater) gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die Erweiterung auf Mitarbeiter nicht immer eine explizite gesetzliche Pflicht, wird aber von den Berufskammern dringend empfohlen und gilt als wesentliche Praxis für einen umfassenden Schutz. Für den Arbeitgeber besteht die Pflicht, die Arbeitnehmer durch die INAIL-Versicherung (italienische Berufsgenossenschaft) gegen Unfälle abzusichern, diese deckt jedoch nicht die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten für berufliche Fehler. Die Nichterweiterung der Deckung stellt ein erhebliches finanzielles und reputatives Risiko dar.
Die Kosten für die Erweiterung hängen von verschiedenen Faktoren ab, ähnlich denen, die die Prämie der Basispolice bestimmen. Die wichtigsten Einflussfaktoren sind die Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter, ihre Funktion, der Gesamtumsatz der Kanzlei, die gewünschte Versicherungssumme und die gewählten Zusatzgarantien. Im Allgemeinen führt die Einbeziehung von Mitarbeitern zu einer Erhöhung der Jahresprämie, aber diese Investition ist entscheidend, um das Unternehmens- und Privatvermögen vor Risiken zu schützen, die aus der Tätigkeit des gesamten Teams entstehen können.

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