Gemeinsames Haus verkaufen: Wie wird das Geld aufgeteilt?

Erfahren Sie, wie Sie ein gemeinsames Haus verkaufen und den Erlös zwischen Ehepartnern oder Lebensgefährten aufteilen. Der komplette Leitfaden zur Darlehenstilgung und Liquiditätsverteilung.

Veröffentlicht am 04. Dez 2025
Aktualisiert am 05. Dez 2025
Lesezeit

Kurz gesagt (TL;DR)

Der Verkauf eines gemeinsamen Hauses erfordert die Tilgung der Restschuld des Darlehens und die Aufteilung der verbleibenden Liquidität unter den Partnern entsprechend ihrer Eigentumsanteile.

Wir erklären, wie man die Tilgung eines eventuellen Darlehens handhabt und die verbleibende Liquidität korrekt aufteilt.

Erfahren Sie, wie Sie die Restschuld des Darlehens tilgen und die verbleibende Liquidität korrekt unter den Partnern aufteilen.

Der Teufel steckt im Detail. 👇 Lesen Sie weiter, um die kritischen Schritte und praktischen Tipps zu entdecken, um keine Fehler zu machen.

Werbung

Der Verkauf des gemeinsamen Hauses ist ein entscheidender Schritt im Leben eines Paares, sei es in einer Ehe oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Diese Entscheidung, die oft mit neuen Plänen oder dem Ende eines gemeinsamen Weges verbunden ist, bringt emotionale, aber vor allem rechtliche und finanzielle Konsequenzen mit sich. Die Aufteilung des Erlöses ist der Kern des Problems und erfordert Klarheit, Einigkeit und eine fundierte Kenntnis der geltenden Vorschriften. Ein bewusster Umgang mit diesem Prozess ermöglicht eine faire und transparente Abwicklung, schützt die Interessen beider Partner und verwandelt einen potenziellen Konflikt in eine Chance, ein Kapitel friedlich abzuschließen.

Das Verfahren unterscheidet sich erheblich je nach der rechtlichen Bindung zwischen den Partnern und dem gewählten Güterstand. Für Ehepaare ist die Unterscheidung zwischen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung von grundlegender Bedeutung. Für Lebensgefährten hingegen sind die im Kaufvertrag angegebenen Eigentumsanteile entscheidend. Das Verständnis dieser Unterschiede ist der erste Schritt, um die Komplexität des Verkaufs zu bewältigen und sicherzustellen, dass die Aufteilung des Gewinns die Rechte und Beiträge jedes Einzelnen korrekt widerspiegelt.

Hände, die über einem Vertrag Hausschlüssel austauschen, als Symbol für die Verkaufsvereinbarung und die Vermögensaufteilung.
Der Verkauf einer gemeinsamen Immobilie ist ein wichtiger Schritt. Erfahren Sie, wie Sie die Aufteilung des Erlöses fair und gesetzeskonform gestalten, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Das Eigentum am Haus: die rechtlichen Grundlagen

Wenn ein Paar eine Immobilie kauft, ist die Grundlage für alles der Kaufvertrag, das notarielle Dokument, das bescheinigt, wer die Eigentümer sind und zu welchen Anteilen. Für verheiratete Paare kommt der gewählte Güterstand ins Spiel. Ohne eine andere Wahl gilt automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. In diesem Güterstand gehören alle nach der Eheschließung getätigten Anschaffungen, einschließlich des Hauses, beiden Ehepartnern zu 50 %, auch wenn der Vertrag nur auf einen von ihnen lautet. Die Alternative ist die Gütertrennung, bei der jeder Ehepartner alleiniger Eigentümer der von ihm einzeln erworbenen Güter bleibt.

Für Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist die Situation einfacher: Das Eigentum richtet sich ausschließlich nach den Angaben im Kaufvertrag. Wenn die Immobilie im gemeinsamen Eigentum steht, sind die Eigentumsanteile (in der Regel jeweils 50 %) in der notariellen Urkunde festgelegt. Dieser Unterschied ist entscheidend, da es ohne eheliche Bindung keinen automatischen gesetzlichen Güterstand gibt, der das Eigentum regelt. In der mediterranen und insbesondere der italienischen Kultur gilt das Haus als Mittelpunkt der Familie, eine Investition fürs Leben. Die moderne gesellschaftliche Dynamik erfordert jedoch eine größere Aufmerksamkeit für rechtliche Instrumente, um die einzelnen Personen innerhalb des Paares zu schützen.

Mehr erfahren →

Der Verkaufsprozess: ein gemeinsamer Weg

Werbung

Um eine im Miteigentum stehende Immobilie zu verkaufen, ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Die Entscheidung muss einstimmig sein; ein Verkauf ist nicht möglich, wenn auch nur einer der Partner dagegen ist. Sobald eine Einigung erzielt wurde, folgt der Prozess den Schritten eines normalen Verkaufs: Bewertung der Immobilie, Beauftragung eines Maklers, Annahme eines Kaufangebots, Abschluss des Vorvertrags und schließlich die notarielle Beurkundung. Während dieses Prozesses übernimmt der Notar eine Garantenrolle, indem er die Rechtmäßigkeit des Eigentums und die Konformität aller Dokumente überprüft.

Was passiert jedoch, wenn keine Einigung erzielt wird? Wenn sich ein Miteigentümer dem Verkauf widersetzt, ist der einzige Weg, die Situation zu lösen, der Rechtsweg. Wer verkaufen möchte, kann beim Gericht die Teilungsversteigerung des Gutes beantragen. Der Richter prüft, ob die Immobilie real geteilt werden kann (z. B. ein Doppelhaus). Ist dies nicht möglich, wie im Fall einer Wohnung, kann der Richter den Zwangsverkauf der Immobilie anordnen. Der Erlös wird dann unter den Miteigentümern entsprechend ihrer Anteile aufgeteilt. Diese Lösung ist zwar wirksam, aber mit langen Wartezeiten und erheblichen Kosten verbunden und führt wahrscheinlich zu einer Wertminderung der Immobilie.

Das könnte Sie interessieren →

Das Darlehen ablösen: der erste Schritt nach der Beurkundung

Wenn auf dem Haus ein gemeinsames Darlehen lastet, hat dessen Ablösung zum Zeitpunkt des Verkaufs oberste Priorität. Beide Partner haften gesamtschuldnerisch für die Schuld gegenüber der Bank, was bedeutet, dass das Kreditinstitut die gesamte Zahlung von jedem von ihnen verlangen kann. Die häufigste und sicherste Lösung besteht darin, einen Teil des Verkaufserlöses zur vollständigen Tilgung der Restschuld zu verwenden. Dieser Vorgang wird in der Regel vom Notar am Tag der Beurkundung abgewickelt. Der Notar behält den erforderlichen Betrag ein, überweist ihn im Namen der Verkäufer an die Bank und erhält die Löschungsbewilligung, wodurch die Immobilie von jeder Hypothek befreit wird.

Es gibt Alternativen, die jedoch komplexer sind. Eine davon ist die Schuldübernahme durch den Käufer, der sich verpflichtet, die bestehende Finanzierung zu übernehmen. Diese Option erfordert jedoch die ausdrückliche Zustimmung der Bank, die die finanzielle Zuverlässigkeit des neuen Schuldners prüfen wird. Eine weitere Möglichkeit, im Falle einer Trennung, besteht darin, dass einer der Partner den gesamten Darlehensanteil übernimmt und alleiniger Eigentümer der Immobilie wird. In jedem Fall ist es unerlässlich, sorgfältig zu planen, wie man ein Haus mit laufendem Darlehen verkauft und vielleicht die Restschuld berechnet, um einen klaren finanziellen Überblick zu haben.

Mehr erfahren →

Die Aufteilung des Erlöses: Wie wird der Gewinn geteilt?

Sobald das Darlehen getilgt und alle mit dem Verkauf verbundenen Kosten (Maklerprovisionen, Steuern, Notarkosten) bezahlt sind, kommt der entscheidende Moment: die Aufteilung des Nettoerlöses. Die allgemeine Regel ist einfach: Der verbleibende Betrag wird unter den Eigentümern entsprechend der im Kaufvertrag angegebenen Eigentumsanteile aufgeteilt. Wenn das Haus zu 50 % im Miteigentum stand, wird der Gewinn zur Hälfte geteilt. Waren die Anteile anders, zum Beispiel 70/30, folgt die Aufteilung demselben Verhältnis. Dieses Prinzip gilt sowohl für Ehepartner mit Gütertrennung als auch für Lebensgefährten.

Ein nicht zu unterschätzender steuerlicher Aspekt ist der mögliche Veräußerungsgewinn beim Verkauf. Ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht, wenn eine Immobilie innerhalb von fünf Jahren zu einem höheren Preis als dem Kaufpreis weiterverkauft wird. Die Besteuerung entfällt, wenn die Immobilie die meiste Zeit als Hauptwohnsitz genutzt wurde oder durch Erbschaft erworben wurde. Ist der Gewinn steuerpflichtig, können die Eigentümer zwischen der normalen Einkommensteuer (IRPEF) oder einer Abgeltungssteuer von 26 % wählen, die über den Notar bei der Beurkundung zu entrichten ist.

Mehr erfahren →

Tradition und Innovation: neue Vereinbarungen für moderne Paare

Das traditionelle Modell der italienischen Familie, das auf der Ehe mit Zugewinngemeinschaft basierte, spiegelte eine einheitliche Sicht auf das Vermögen wider. Das Haus war das Gut der Familie, und seine 50/50-Teilung war die natürliche Folge dieses Paktes. Die Gesellschaft hat sich jedoch weiterentwickelt. Moderne Paare, insbesondere Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, suchen zunehmend nach innovativen Instrumenten, um ihre Vermögensverhältnisse flexibler und transparenter zu regeln und dabei die individuellen Beiträge zu schützen. Ein Beispiel ist der Fall, dass ein Partner einen größeren Betrag für die Anzahlung oder für eine größere Renovierung investiert.

Um diesen neuen Bedürfnissen gerecht zu werden, bietet das Gesetz Lösungen wie Partnerschaftsverträge. Diese vor einem Notar oder Anwalt geschlossenen Vereinbarungen ermöglichen es, die Regeln für die Verwaltung des gemeinsamen Vermögens im Voraus festzulegen, einschließlich der Modalitäten für die Aufteilung des Erlöses im Falle eines Hausverkaufs. Es kann zum Beispiel festgelegt werden, dass die Eigentumsanteile nicht gleich sind oder dass im Falle eines Verkaufs zuerst die dokumentierten persönlichen Investitionen zurückgezahlt werden. Diese Instrumente stellen einen Fortschritt dar und bieten Schutz für nichteheliche Lebensgemeinschaften, indem sie es ermöglichen, die Starrheit traditioneller Normen zu überwinden.

Was tun bei Uneinigkeit?

Die Uneinigkeit über den Verkauf eines gemeinsamen Hauses oder die Aufteilung des Erlöses kann sich in einen langen und kostspieligen Konflikt verwandeln. Bevor man vor Gericht zieht, gibt es alternative Wege, den Streit konstruktiver beizulegen. Die Mediation ist einer davon. Ein professioneller und unparteiischer Mediator kann den Partnern helfen, zu kommunizieren, die gegenseitigen Bedürfnisse zu verstehen und eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung zu finden, wie z. B. die Auszahlung des Anteils eines Partners oder die Festlegung eines gemeinsamen Verkaufsplans.

Wenn die Mediation scheitert, bleibt als einzige Option die Teilungsversteigerung. Dieses auf Antrag eines der Miteigentümer eingeleitete Gerichtsverfahren führt zu einer vom Richter auferlegten Entscheidung. Wie bereits erwähnt, kann der Richter den Verkauf der Immobilie per Versteigerung anordnen. Dies ist eine endgültige, aber oft nachteilige Lösung: Öffentliche Versteigerungen erzielen tendenziell niedrigere Preise als der Marktwert, und die Anwaltskosten können den Endgewinn weiter schmälern. Aus diesem Grund ist das Erreichen einer gütlichen Einigung aus wirtschaftlicher und emotionaler Sicht fast immer die klügste Wahl.

Fazit

disegno di un ragazzo seduto a gambe incrociate con un laptop sulle gambe che trae le conclusioni di tutto quello che si è scritto finora

Ein gemeinsames Haus zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen, ist ein komplexer Vorgang, der rechtliche, finanzielle und emotionale Aspekte miteinander verknüpft. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der transparenten Kommunikation und dem Abschluss klarer Vereinbarungen, vorzugsweise bereits beim Kauf. Ob Ehepartner oder Lebensgefährten, das Verständnis für die Auswirkungen des Güterstandes und der Eigentumsanteile ist unerlässlich, um zukünftige Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Das alte Sprichwort „klare Absprachen, gute Freunde“ war noch nie so aktuell.

Die Beauftragung von Fachleuten wie Notaren, Anwälten und Finanzberatern ist eine grundlegende Investition, um diesen Weg sicher zu beschreiten. Von der Verwaltung des Restdarlehens über die korrekte Aufteilung des Gewinns bis hin zu den steuerlichen Verpflichtungen stellt eine fachkundige Anleitung sicher, dass jeder Schritt korrekt ausgeführt wird und die Rechte beider Partner geschützt sind. Mit der richtigen Vorbereitung und einem kooperativen Ansatz kann der Verkauf eines gemeinsamen Hauses in einen fairen und friedlichen Prozess verwandelt werden, der die Türen zu einer neuen Zukunft öffnet.

Häufig gestellte Fragen

disegno di un ragazzo seduto con nuvolette di testo con dentro la parola FAQ
Was passiert, wenn das Haus zu 50 % im Miteigentum steht? Wie wird das Geld aufgeteilt?

Wenn ein gemeinsames Haus verkauft wird, wird der Nettoerlös unter den Eigentümern entsprechend der im Kaufvertrag angegebenen Eigentumsanteile aufgeteilt. Wenn die Immobilie jedem Partner zu 50 % gehört, wird der verbleibende Betrag nach Tilgung des Darlehens und Bezahlung der Verkaufskosten gleichmäßig hälftig geteilt. Jede abweichende Vereinbarung, zum Beispiel zur Anerkennung einer größeren Investition eines Partners, muss rechtlich formalisiert werden, um gültig zu sein.

Wir haben noch ein Darlehen abzubezahlen. Wie funktioniert das, wenn wir das Haus verkaufen?

Ein Haus mit einem laufenden Darlehen zu verkaufen, ist gängige Praxis. Bei der notariellen Beurkundung wird ein Teil des Verkaufspreises verwendet, um die Restschuld bei der Bank vollständig zu tilgen. Der Notar überwacht diesen Vorgang und stellt sicher, dass die Bank den geschuldeten Betrag erhält und die Hypothek löscht. Der Geldbetrag, der nach der Tilgung des Darlehens und der Bezahlung der Kosten übrig bleibt, wird dann unter den Miteigentümern aufgeteilt.

Einer von uns hat mehr für das Haus ausgegeben. Hat er Anspruch auf einen größeren Anteil am Erlös?

Rechtlich richtet sich die Aufteilung des Erlöses nach den Eigentumsanteilen, unabhängig davon, wer höhere Kosten für den Kauf oder die Renovierung getragen hat. Um eine Rückerstattung der zusätzlich gezahlten Beträge zu erhalten, ist eine schriftliche Vereinbarung (wie eine Privatvereinbarung) erforderlich, in der beide Partner den größeren Beitrag anerkennen und eine andere Aufteilung festlegen. Ohne eine formelle Vereinbarung wird davon ausgegangen, dass der größere Beitrag eine Form der Schenkung oder Zuwendung war, die schwer zurückzufordern ist.

Wir sind unverheiratete Lebensgefährten, ändert das etwas an der Geldaufteilung?

Nein, für die Aufteilung des Erlöses aus dem Verkauf einer gemeinsamen Immobilie macht es keinen Unterschied, ob man verheiratet ist oder in einer Lebensgemeinschaft lebt. Entscheidend sind allein die im Kaufvertrag (notarielle Urkunde) festgelegten Eigentumsanteile. Ob Sie Ehepartner mit Gütertrennung oder ein nichteheliches Paar sind, die Aufteilung des Nettogewinns erfolgt immer nach diesen Prozentsätzen.

Müssen wir auf das Geld, das wir aus dem Hausverkauf erhalten, Steuern zahlen?

In den meisten Fällen fallen keine Steuern an. Die Spekulationssteuer (d. h. der Gewinn aus dem Verkauf) ist nicht fällig, wenn die Immobilie zwischen Kauf und Verkauf die meiste Zeit als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Die Steuer wird jedoch fällig, wenn eine Immobilie (die nicht der Hauptwohnsitz ist) innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf verkauft wird, da dies als Spekulationsgeschäft gilt. Der Satz der Abgeltungssteuer beträgt 26 %.

Francesco Zinghinì

Elektronikingenieur und Experte für Fintech-Systeme. Gründer von MutuiperlaCasa.com und Entwickler von CRM-Systemen für das Kreditmanagement. Auf TuttoSemplice wendet er seine technische Erfahrung an, um Finanzmärkte, Hypotheken und Versicherungen zu analysieren und Nutzern zu helfen, mit mathematischer Transparenz die vorteilhaftesten Lösungen zu finden.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Gibt es ein anderes Thema, das Sie von mir behandelt sehen möchten?
Schreiben Sie es in die Kommentare unten! Ich lasse mich direkt von Ihren Vorschlägen inspirieren.

Kommentar hinterlassen

I campi contrassegnati con * sono obbligatori. Email e sito web sono facoltativi per proteggere la tua privacy.







Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste!

Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste!

Icona WhatsApp

Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal!

Erhalten Sie Echtzeit-Updates zu Anleitungen, Berichten und Angeboten

Hier klicken zum Abonnieren

Icona Telegram

Abonnieren Sie unseren Telegram-Kanal!

Erhalten Sie Echtzeit-Updates zu Anleitungen, Berichten und Angeboten

Hier klicken zum Abonnieren

Condividi articolo
1,0x
Inhaltsverzeichnis